Lieferkettengesetz

LieferkettensorgfaltspflichtengesetzGrundsatzerklärung der Diakonie Himmelsthür

Die Diakonie Himmelsthür ist als Unternehmensverbund dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu unterrichten, und zwar darüber, ob und wie weit sie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz; LkSG) einhält bzw. einhalten kann. 

So können Sie hier die Grundsatzerklärung des Unternehmensverbundes einsehen und sich informieren. In einem zweiten Schritt wird diese Erklärung jährlich durch einen konkreteren Bericht ergänzt. Der erste Bericht wird bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 hier einsehbar sein. 

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gern an uns wenden: lieferkettensorgfalt@dh-himmelsthuer.de

Außerdem können Sie auch die Meldestellen für Hinweisgebende nutzen.