Geldauflagen in guter Hand

Durch Zuweisungen Menschen mit Behinderung unterstützen

Geldauflagen (umgangssprachlich Bußgelder) tragen dazu bei, die Angebote der Diakonie Himmelsthür für Menschen mit Assistenzbedarf auszuweiten und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Das Haus Micha ist ein Beispiel für unser Angebot an junge Menschen aus dem Kinder- und Jugendbereich der Behindertenhilfe nach SGB IX.    

Die Diakonie Himmelsthür ist beim Oberlandesgericht Oldenburg im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen aufgeführt. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt. Satzungsänderungen teilt die Diakonie Himmelsthür unaufgefordert und unverzüglich mit.

Wir verwalten die Geldauflagen zuverlässig und vom Spendenbereich klar getrennt auf einem eigens für Geldauflagen eingerichteten Konto. Da es sich hierbei nicht um freiwillige Zahlungen (Spenden) handelt, werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir umgehend den zuständigen Stellen. Wir verwenden die zugewiesenen Gelder ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke.

Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwältin unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung an folgende Bankverbindung:

IBAN: DE07 2512 0510 0004 4077 01
BIC: BFSWDE33HAN

Vielen Dank!

Gerne übersenden wir Ihnen Adressaufkleber für Ihre Zuweisung an die Diakonie Himmelsthür.

Ihr Kontakt

Tatjana DausLeitung

Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation

05121 604-253
tatjana.daus@dh‑himmelsthuer.de